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Vermiete Immobilien und Steuern

Wenn man sich am Markt der Anlageimmobilien umschaut, muss es sehr schwer sein, mit vermieteten Immobilien Gewinne zu erwirtschaften. Viele Eigentümer vermieteter Immobilie melden dem Finanzamt laufend Verluste. Die Ausgaben für die Immobilie sind also höher als die Erträge. Trotzdem können “verlustbringende” Immobilien für den Eigentümer eine lukrative Angelegenheit sein. Das Stichwort lautet “Steuervorteile”.

Wer das Finanzamt an den Verlusten bzw. Aufwendungen für eine vermietete Immobilie beteiligen will, sollte allerdings ein paar (einfache) Grundregeln und Feinheiten beachten. Bitte beachten Sie, dass wir für die folgende Texte und Inhalte keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen können. Wenn Sie spezielle Fragen zum Thema “Immobilienanlage und Steuern” haben, sollten Sie sich unbedingt an eine(n) versierte(n) Steuerberater(in) wenden.

Gewinnerzielungsabsicht: Aufwendungen für die vermietete Immobilien werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn erkennbar ist, dass mit der Immobilie irgendwann auch Gewinne erzielt werden (können). Das sollte man insbesondere in denen Fällen berücksichtigen, in denen Wohnraum beispielsweise an Angehörige vermietet wird.

 

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